Die Fragen spannten einen Bogen über wesentliche Herausforderungen des Feuerwehrwesens im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie. Fragestellungen, darunter zum Thema Testen und Impfung, Schutzbekleidung, Einsatz, Ausbildung und sonstige Dienstverrichtungen, mit denen sich die Feuerwehren in den vergangenen 15 Monaten intensiv auseinandergesetzt haben, wurden formuliert.
Durch unter anderem gute Konzepte und hohe Disziplin der Feuerwehrmitglieder blieb die Einsatzbereitschaft nach wie vor aufrechterhalten. Einige Entscheidungen der Politik haben jedoch Spuren bei den zumeist ehrenamtlichen Einsatzkräften hinterlassen, wie die immer noch andauernde Impfdebatte zeigt (siehe „Keine großen Erwartungen an Covid-Impfplan“).
Da die Anfragebeantwortung – aus Sicht des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes – unrichtige Darstellungen beinhaltete, hat Feuerwehrpräsident Albert Kern einen Brief an den Gesundheitsminister gerichtet und dazu umfassend Stellung genommen.
Der ÖBFV hat sich in seinen Gremien seit Beginn der Pandemie eingehend mit den COVID-19-Maßnahmenregelungen für die Feuerwehr auseinandergesetzt. Seit der Stammfassung der COVID-19-Lockerungsverordnung enthielt diese eine umfassende Ausnahme für Gesetzgebung und Vollziehung, die bis zur aktuellen Fassung der 4. COVID-19-SchuMaVwie folgt lautet:
„§ 17. (1) Diese Verordnung gilt nicht (…)
für Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung mit Ausnahme des Parteienverkehrs in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, sofern keine anderslautenden Regelungen im Bereich der Hausordnung bestehen.“
Die Feuerwehren, überwiegend Selbstverwaltungskörper oder – wie in Kärnten, Salzburg und Wien – rechtlich unselbstständige Einrichtungen der Gemeinde, nehmen sowohl hoheitliche, also (gesetzes-)vollziehende, als auch privatwirtschaftliche Tätigkeiten wahr. Dadurch ist klar, dass der Einsatz, der Dienstbetrieb, die Ausbildung (Schulungen, Übungen, Lehrgänge) und Gremienarbeit vom Anwendungsbereich der 4. COVID-19-SchuMaV generell ausgenommen sind. Erklärungen zu den Ausnahmen über den Umweg der „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, für Leib, Leben und Eigentum“, „Veranstaltung“, „Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken“ oder „berufliche Tätigkeiten, die ohne Entgelt ausgeübt werden“ sind somit vor dem Hintergrund der generellen Ausnahme nicht angebracht, wenn es um den hoheitlichen Aufgabenbereich der Feuerwehren geht. Diese Rechtsauffassung ist seit vielen Monaten Grundlage für die Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Selbstverständlich unterliegen die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten wie die Veranstaltungen von Festen oder Bällen der 4. COVID-19-SchuMaV vollumfänglich. An dieser Stelle sei auf den sogenannten „NPO-Fonds“ (siehe „NPO-Fonds einmal mehr verlängert„) verwiesen, durch den ein Teil der entgangenen Einnahmen, zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, abgefedert werden konnte.
Abseits der rechtlichen Verpflichtungen haben die Feuerwehren seit Beginn der Pandemie umfassende Sicherheitsvorkehrungen für die gesamte Feuerwehrtätigkeit in Österreich getroffen, mit dem Ergebnis, dass im Bereich des Feuerwehrwesens kaum Ansteckungen bekannt wurden.
Zum Thema der Impfung muss klar festgestellt werden, dass das Nationale Impfgremium in seinem Empfehlungsdokument „Priorisierung des Nationalen Impfgremiums“ (Version 4.1, Stand: 28. April 2021) die Einstufung der Feuerwehr weiterhin in Priorität 4 (gleichrangig mit Polizei und Bundesheer) vorgenommen hat. Dieses Dokument ist Anhang zum COVID-19-Impfplan und somit mittelbar dessen Inhalt. Die ausdrückliche Erwähnung der Feuerwehr im COVID-19-Impfplan scheint bewusst „vergessen“ worden zu sein. Leider wurden dadurch auch die Bestrebungen der Länder, die Feuerwehren mit den anderen Einsatzorganisationen zu berücksichtigen, wesentlich erschwert.
Nachdem mehrere Ersuchen unbeantwortet blieben, fand schließlich am 26. Februar 2021 ein Telefongespräch zwischen Feuerwehrpräsident Albert Kern und dem damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober statt. Präsident Kern hat gegenüber dem nunmehrigen Minister Dr. Mückstein sein Angebot zur gemeinsamen Diskussion erneuert, um – wie in der Zeit vor der Pandemie – gute Lösungen zwischen dem BMSGPK und dem ÖBFV zu erarbeiten.